Ein Infoblatt des Landes Brandenburg, Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
November 2008
Verwendung des Golmer Wappens
Der Ortsbeirat beschließt die Kriterien über die Verwendung des Golmer Wappens:
schriftliche Anstragstellung an den Ortsbeirat Klarstellung ob Einzelperson, Verein, Parteien, Seniorenbeirat,Kiche Verbindung mit Text “Ortsteil Golm” Verpflichtung zur gesamtheitlichen würdigen Aufzeigung Darstellung zur Verwendung - Kopfbogen, Webseite, Druckerzeugnisse Klärung zur Verbreitungsmethode Entzug der Genehmigung durch Beschluss des Ortsbeirates