Änderung der postalischen Bestimmungsortsangabe
Im Rahmen der Eingemeindung von Golm in die Landeshauptstadt Potsdam, ändert sich ab dem 01.10.2009 die Postanschrift. Es wird eine Übergangsfrist von etwa 6 Monaten gewährt. Die Anschrift soll folgendem Muster entsprechen, damit eine schnelle und zuverlässige Postzustellung sicher gestellt werden kann:
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