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EIGENTÜMER ZU WINTERDIENST VERPFLICHTET

Eigentümer zu Winterdienst verpflichtet

Eine Information der Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Marketing/Kommunikataion vom 30.12.2008
Presse-Information 748/2008:

Ausgehend von den kurzzeitigen Wintereinbrüchen in den vergangenen Wochen und den nunmehr zu erwartenden, der Jahreszeit entsprechenden Witterungsereignissen, macht die Landeshauptstadt Potsdam erneut darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, die Erfüllung des Winterdienstes durch die Grundstückseigentümer sehr ernst zu nehmen.
Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der jeweils geltenden Fassung, sind die Eigentümer für die winterdienstliche Betreuung ihres Anliegerbereiches verantwortlich. Ihre Verpflichtung besteht darin, dafür zu sorgen, dass bei Eis- und Schneeglätte öffentliche Straßen und Verkehrswege gestreut und gegebenenfalls vorher beräumt werden. Dabei sollen abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln eingesetzt werden, um die Umwelt weitestgehend zu schonen.
Bei Straßen mit Gehweg müssen die an den Grundstücken liegenden Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freigehalten bzw. abgestumpft werden und das an allen Grundstücksseiten. Auch bei Straßen ohne Gehweg ist der Winterdienst in einer Breite von 1,50 m auf der bebauten Fahrbahnseite zu gewährleisten.
Täglich müssen in der Zeit von 6 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 6 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit bittet alle Eigentümer dringend, den Winterdienst zu gewährleisten und damit im Interesse der Gesundheit ihrer Nachbarn und Mitbürger zu handeln.




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