Eine Information der Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Marketing/Kommunikataion vom 30.12.2008 Presse-Information 747/2008:
Die Stadtverwaltung Potsdam verschickt im Januar 2009 Jahresbescheide für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigte erhalten in den nächsten Tagen die Straßenreinigungsgebührenbescheide für das Jahr 2009. Die Höhe der Gebühr für den einzelnen Grundstückseigentümer ermittelt sich aus der Frontlänge des betreffenden Grundstückes, der Einstufung in die jeweilige Reinigungsklasse mit der dazu festgesetzten Gebühr aus den für 2009 geltenden Satzungen. Die Bescheidempfänger werden daher gebeten, die Sie betreffenden Daten hinsichtlich ihrer Richtigkeit zu überprüfen. Insbesondere sollten die Angaben zum Eigentümer sowie die Anschrift des Bescheidempfängers korrekt sein. Sollte das Grundstück durch einen Bevollmächtigten verwaltet werden, muss eine entsprechende Verwaltervollmacht schriftlich vorgelegt werden. Im Falle eines Eigentumswechsels kann eine Gebührentrennung nach Vorlage der entsprechenden Eintragung im Grundbuch (Grundbuchauszug) erfolgen.