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WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN WEITERGABE VON DATEN |
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Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Daten
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Eine Information der Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Marketing/Kommunikataion vom 29.12.2008 Presse-Information 739/2008:
Im Zusammenhang mit den im nächsten Jahr bevorstehenden Europa-, Bundes- und Landtagswahlen möchte die Landeshauptstadt Potsdam alle Bürger der Stadt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten hinweisen. Das Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg (BbgMeldeG) regelt einerseits die Aufgaben der Meldebehörden, andererseits aber auch die Rechte der Bürger in Bezug auf ihre im Melderegister gespeicherten Daten. Aufgabe der Meldebehörden ist unter anderem die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach §§ 32 ff. Dabei geht es vor allem um einfache Melderegisterauskünfte. Darüber hinaus dürfen in besonderen Fällen Melderegisterauskünfte entsprechend § 33 des Meldegesetzes erteilt werden. Diese beinhalten im Wesentlichen Namen, Vornamen und Anschriften der Einwohner ab dem 18. Lebensjahr. Auskünfte können erteilt werden:an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung (zeitlich begrenzt),im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt),im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt),Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an zuständige Stellen der Gemeinde zum Zwecke der Veröffentlichung,an Adressbuchverlage. Das Meldegesetz sieht in § 33 Abs. 6 jedoch auch vor, dass jeder Bürger das Recht hat, eben dieser Weitergabe seiner Daten zu widersprechen, ebenso der Auskunftserteilung über das Internet ( § 32 a Abs. 2 S. 5).
Auf diese Widerspruchsmöglichkeiten muss der Bürger bei der Anmeldung sowie mindestens einmal jährlich durch eine öffentliche Bekanntmachungen aufmerksam gemacht werden. Bei der An- oder Ummeldung liegt neben den Erläuterungen des Anmeldeformulars ein zusätzliches Blatt im Bürgerservice vor, worauf allen besonderen Melderegisterauskünften widersprochen werden kann. Diese Widersprüche (Kombinationen sind möglich) stellen eine Übermittlungssperre dar und gelten unbefristet bis auf Widerruf. Das Formular „Antrag auf Übermittlungssperre Melderegister“ kann aus dem Internet heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben an die Landeshauptstadt geschickt werden. Es ist unter www.potsdam.de > Dienstleistungen > Lebensbereich Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten > Übermittlungssperren im Melderegister zu finden.
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