Der Ortsbeirat beschließt die Kriterien über die Verwendung des Golmer Wappens:
schriftliche Anstragstellung an den Ortsbeirat Klarstellung ob Einzelperson, Verein, Parteien, Seniorenbeirat,Kiche Verbindung mit Text “Ortsteil Golm” Verpflichtung zur gesamtheitlichen würdigen Aufzeigung Darstellung zur Verwendung - Kopfbogen, Webseite, Druckerzeugnisse Klärung zur Verbreitungsmethode Entzug der Genehmigung durch Beschluss des Ortsbeirates
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