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GEWÄHRUNG VON ZUWENDUNGEN
 

Landeshauptstadt Potsdam Januar 2009
Büro der Stadtverordnetenversammlung / OBR Golm
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14461 Potsdam
Telefon (0331) 2891071

Aushang

über die Gewährung von Zuwendungen im Jahr 2009 zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens im Ortsteil Golm


Dem Ortsbeirat Golm stehen im Haushaltsjahr 2009
12.803,-- €
zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens, einschließlich der Miet- und Betriebskosten für das Ortsteilbüro zur Verfügung - vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg.

Gemäß § 46 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließt der Ortsbeirat über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine und Verbände, zur Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen.
Die Entscheidung des Ortsbeirates steht jedoch unter dem Vorbehalt der sachlichen und formalen Prüfung des Antrages durch die Landeshauptstadt Potsdam.
Die Zuwendungen sind für einzelne Vorhaben (Projektförderung)

bis spätestens zum 28.02.2009

im Büro der Stadtverordnetenversammlung, Friedrich-Ebert-Straße 79-81, 14461 Potsdam (Zimmer 272) zu beantragen. Die verbindlichen Antragsformulare sind beim Ortsvorsteher oder im Büro der Stadtverordnetenversammlung erhältlich.

Grundsätzlich werden Zuwendungen nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Ein vorzeitiger Beginn des Vorhabens muss gesondert beantragt und genehmigt werden.

Ulf Mohr
Ortsvorsteher




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